Vorsorge

Notariat Düsseldorf für Unternehmensgründungen

Jeder von uns kann altersbedingt oder aus gesundheitlichen Gründen in die Situation kommen, dass er oder sie die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. In diesem Fall würde durch das zuständige Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt, der sich um die persönlichen und finanziellen Belange des Betroffenen kümmert. Der Betreuer kann unter Umständen eine völlig fremde Person sein.

Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich dies vermeiden. Sie bestimmen darin im Voraus eine Vertrauensperson, die sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, und versetzen diese rechtlich in die Lage, Sie im Ernstfall umfassend zu vertreten. Gerne berate ich Sie dazu, welche Möglichkeiten der Vollmachterteilung es gibt und welche Handlungsvorgaben Sie dem oder den Bevollmächtigten machen können.

Ergänzen können Sie Ihre Vorsorgevollmacht mit der sogenannten Patientenverfügung (auch als Patiententestament bekannt). Mit dieser legen Sie für spezifisch beschriebene Krankheitsverläufe Ihre Behandlungswünsche fest und geben den behandelnden Ärzten aber auch einem Bevollmächtigten konkrete Handlungsanweisungen. Lassen Sie uns gerne über die Vorteile einer solchen Patientenverfügung sprechen.

Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Vorsorgeinstrumenten finden Sie hier.

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