Kosten
Die Kosten für eine notarielle Tätigkeit sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und daher bei jeder Notarin und jedem Notar gleich. Sie richten sich nach dem Wert der jeweiligen Angelegenheit. Beim Kauf einer Immobilie zum Beispiel ist dies typischerweise der zwischen den Beteiligten vereinbarte Kaufpreis. Notaren ist es untersagt, höhere als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren zu verlangen. Umgekehrt ist es uns auch nicht gestattet, auf die gesetzlichen Gebühren ganz oder teilweise zu verzichten.
Wichtig zu wissen ist, dass die Beratung durch mein Team und mich und die Erstellung von Urkundenentwürfen von den Kosten für die Beurkundung mit umfasst sind. Dies gilt unabhängig von der Komplexität einer Angelegenheit und dem zeitlichen Umfang unserer Tätigkeit. Gesonderte Gebühren für eine Beratung oder die Erstellung eines Entwurfs entstehen daher nur dann, wenn anschließend keine Beurkundung bei uns stattfindet.
Einen Notarkostenrechner mit weiteren Informationen zu notariellen Gebühren finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen haben, mein Team und ich sind stets für Sie ansprechbar.